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Kooperation von Kindertagespflege und Kita

Im Überblick

Der Bedarf an flexiblen Betreuungsangeboten für unter dreijährige Kinder sowie die Anforderungen an Bildungsförderung sind hoch. Jedes dritte Kind unter drei Jahren wird in Nordrhein-Westfalen von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut, jedes dritte Kind wechselt somit nach ein oder zwei Jahren in eine Kindertageseinrichtung (Kita).

In verschiedenen Gesetzen werden Kitas und Kindertagespflege daher zur Kooperation aufgefordert, denn gelingende Übergänge von der Kindertagespflege in die Kita legen einen Grundstein für gute Bildungschancen. Bisher entstanden solche Kooperationen zumeist zufällig und nur sehr kleinräumig innerhalb von Kommunen.

Gemeinsam wirken

Die Städte Dortmund, Gelsenkirchen und Mülheim an der Ruhr haben im Rahmen von RuhrFutur einen Prozess in Gang gesetzt, der Kooperationsaufgaben zwischen den Betreuungssystemen „Kindertagespflege“ und „Kindertageseinrichtung“ strukturiert und implementiert. Von den im engen Austausch erarbeiteten Übergangskonzepten profitieren alle Beteiligten: die Träger, die Einrichtung, die Eltern und insbesondere die Kinder. Sie werden frühzeitig individuell betreut und gefördert – durch Angebote, die in der Kindertagesstätte fortgesetzt werden.

Den Eltern stehen flexible Betreuungsangebote zur Verfügung und sie werden bei der Suche nach einem Platz in einer Kindertagesstätte unterstützt, so dass der Übergang reibungslos gelingt. Die Tagespflegepersonen und Fachkräfte der Kindertagesstätten lernen voneinander und nutzen beispielsweise Räumlichkeiten der kooperierenden Einrichtung.