Datenschutztag am 28. Januar
Der Europäische Datenschutztag erinnert an die Unterzeichnung der Europaratkonvention 108 zum Datenschutz. Mit dieser Konvention verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten, für die Achtung der Rechte und Grundfreiheiten insbesondere des Persönlichkeitsbereichs bei der automatisierten Datenverarbeitung zu sorgen.
Betrachtet man Bildungsmonitoring als Grundlage für datenbasierte Steuerung im Bildungsbereich, dann wird es klar: Es geht um Daten und um den Umgang mit ihnen. Was auf den ersten Blick vielleicht nicht so selbstverständlich erscheint, ist, dass datenbasierte Steuerung und Datenschutz sich nicht gegenseitig ausschließen, auch wenn das eine den Zugriff auf Daten impliziert, während das andere den Zugriff häufig unterbindet.
Julia Balke und Markus Küpker erläutern in ihrem Vorwort zum Handbuch „Datenschutz und kommunale Bildungsmonitoring“ (2017) was Datenschutz und Bildungsmonitoring miteinander zu tun haben.
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